Neue Vorgaben
Auf Grund der aktuellen Situation hat das Land Baden-Württemberg eine Verordnung erlassen: § 3 Diese Verordnung gilt bis zum 15.6.2020. Damit werden alle Versammlungen und Veranstaltungen ausgesetzt. § 4 Alle Sportanlagen und Sporträume sind bis zum 19.4.2020 gesperrt und damit ruhen sowohl Trainingsbetrieb als auch...
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