22Mrz
Neue Vorgaben
Auf Grund der aktuellen Situation hat das Land Baden-Württemberg eine Verordnung erlassen:
§ 3 Diese Verordnung gilt bis zum 15.6.2020. Damit werden alle Versammlungen und Veranstaltungen ausgesetzt.
§ 4 Alle Sportanlagen und Sporträume sind bis zum 19.4.2020 gesperrt und damit ruhen sowohl Trainingsbetrieb als auch der Kursbetrieb.
Die Daten werden vom Land immer aktuell neu bewertet und angepasst. Es ist damit zu rechnen, dass der Trainingsbetrieb und der Kursbetrieb noch länger ruhen.
Der Vorstand